Pressemitteilung
Mit der zunehmenden Komplexität moderner und großer Bauvorhaben, bei denen viele Gewerke nebeneinander und parallel laufen, und dem häufig damit einhergehenden Termindruck steigen die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz.
Nach der Baustellenverordnung (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen) und den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30, Anl. C) sind auf Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, ein oder mehrere geeignete Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinatoren (SiGeKo / SiGe-Koordinator ) zu bestellen. Ihnen obliegen die Aufgaben nach § 3 Abs. 2 und 3 BaustellIV für die Planungs- und Ausführungsphase des Bauvorhabens.
SiGe-Koordinatoren nach Baustellenverordnung und RAB 30
Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) verpflichtet den Bauherrn, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, je nach Art und Umfang des Bauvorhabens, einen oder mehrere geeignete Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinatoren (SiGeKo / SiGe-Koordinator) zu bestellen. Der SiGe-Koordinator trägt dazu bei, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der Bauanlage zu jeder Zeit sicher zu gestalten. Seine Tätigkeiten erfordern fachliche Qualifikationen, die in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) konkretisiert sind.
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- SiGe-Koordinator - Teil 1
SiGe-Koordinator auf Baustellen - spezielle Koordinatorenkenntnisse gemäß RAB 30, Anlage C
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